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Elektronische Patientenakte: kein Smartphone - und nun?


Bild: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Ein digitaler Aktenordner, in dem alle Gesundheitsunterlagen liegen: Das ist der Grundgedanke hinter der elektronischen Patientenakte (ePA). Anfang 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten einen solchen Ordner an - sofern die nicht widersprochen haben. 

Wer sich dann die entsprechende App oder die Browser-Anwendung am PC einrichtet, kann auf Arztbriefe, Laborbefunde und Co. zugreifen. Und zum Beispiel festlegen, welcher Arzt welche Dokumente sehen kann. 

Aber was, wenn das ganz fern erscheint, weil man gar nicht im Internet unterwegs ist? «Wer digital wenig fit ist, vielleicht gar kein Smartphone oder PC hat, der ist auf die Hilfe Dritter angewiesen», sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 

Nicht digital nur passive Nutzung möglich

Ohne solche Unterstützung können Betroffene die ePA nämlich nur passiv nutzen. Heißt: Sie können keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten und auch keine Zugriffsrechte ändern. 

Von der ePA können sie aber dennoch profitieren: Denn Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen können auf die dort gesammelten Dokumente zugreifen. Das kann etwa einen Arztwechsel erleichtern oder unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. 

Wolter, die auch Vorträge zur ePA hält, berichtet: «Manche Menschen sagen: Mir reicht es, wenn der Hausarzt seine Daten reinstellt und der Facharzt die dann sehen und im Gegenzug seine reinstellen kann.» Oder wenn das Krankenhaus, sollte man dorthin im Notfall eingeliefert werden, etwa den eigenen Medikationsplan kennt. 

Zwei Wege zum Zugriff auf Ihre ePA 

Sie wollen doch einen Blick in Ihre ePA werfen oder bestimmte Einstellungen darin vornehmen? Für Offliner gibt es diese zwei Wege: 

1. Eine Vertrauensperson ins Boot holen: Das können etwa eine Freundin, der Enkel oder der Sohn sein. Wer möchte, kann einen Vertreter bestimmen, der die ePA-App auf seinem Gerät einrichtet und den Zugriff auf die Akte ermöglicht. Genaue Informationen über das Vorgehen gibt es bei den Krankenkassen.

Dann kann die Vertrauensperson die ePA über die App einsehen und verwalten - etwa Zugriffsrechte verändern. Übrigens: Der Zeitschrift «Finanztest» zufolge funktioniert das auch dann, wenn beide Personen bei unterschiedlichen Kassen versichert sind. 

2. Ombudsstellen der Krankenkasse: Im Zuge des Ausrollens der ePA sind die Krankenkassen verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten. An sie soll man sich wenden können, wenn man zum Beispiel Widerspruch gegen die standardmäßig eingestellten Zugriffsberechtigungen einlegen will. Die Ombudsstellen sollen sie dann technisch in der ePA umsetzen, heißt es von der Verbraucherzentrale.


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(19.12.2024)


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